Sachverständiger Weinheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Wolfgang von Schlieben Weinheim

Wolfgang von Schlieben

Bausachverständiger und Baugutachter


69469 Weinheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Immobilien-Ökonom (VWA)
  • Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Weinheim steht Ihnen Herr Wolfgang von Schlieben als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Wolfgang von Schlieben kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Weinheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Weinheim kommen bzw. sich nicht in Weinheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Weinheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Weinheim ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs und gehört zum Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Der Regierungsbezirk liegt in Karlsruhe. Mit ca. 45.000 Einwohnern ist es die größte Stadt des Landkreises. Die Stadt ist in eine Kernstadt und in 10 Stadtteile gegliedert. Außerdem gehört Weinheim zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar, welcher ein Verdichtungsraum und zugleich eine Planungsregion rund um das Dreiländereck Baden-Würrtemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen ist. Mit 2,4 Millionen Einwohnern ist es der siebtgrößte Wirtschaftsraum Deutschlands und zählt seit 28. April 2005 zu den europäischen Metropolregionen. 

Ein wenig zur Lage der Stadt: Weinheim liegt an der Badischen Bergstraße, in einer Einbuchtung am Westrand des an die Oberrheinische Tiefebene stoßenden Odenwaldes. Die Oberrheinische Tiefebene ist ein etwa 300 km langes und bis zu 40 km breites Tiefland am oberen Mittellauf des Rheins, das sich zwischen den Städten Basel (Schweiz) im Süden und Frankfurt am Main im Norden erstreckt. Der Odenwald ist ein hohes Mittelgebirge in Südhessen, Unterfranken (Bayern) und im nördlichen Baden (Baden-Württemberg). Weinheim gehört zu den aktivsten Mitgliedstädten des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald. In der Stadt gibt es außerdem viele weiter schöne Parks wie z.B.: Der Exotenwald, ein Arboretum mit einer Fläche von rund 60 Hektar und 170 Baumarten. Die Stadtbezeichnung "Weinheim" kommt übrigens nicht vom Weinbau, sondern von einem fränkischen Stammesfürsten namens "Wino", der im siebten Jahrhundert das Dorf "Winnenheim" gegründet hat. 

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