Gutachten für Entschädigung - Weinheim

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Weinheim

Gutachten für Entschädigung - Weinheim

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Weinheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Weinheim kommen bzw. sich nicht in Weinheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Weinheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Weinheim ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs und gehört zum Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Der Regierungsbezirk liegt in Karlsruhe. Mit ca. 45.000 Einwohnern ist es die größte Stadt des Landkreises. Die Stadt ist in eine Kernstadt und in 10 Stadtteile gegliedert. Außerdem gehört Weinheim zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar, welcher ein Verdichtungsraum und zugleich eine Planungsregion rund um das Dreiländereck Baden-Würrtemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen ist. Mit 2,4 Millionen Einwohnern ist es der siebtgrößte Wirtschaftsraum Deutschlands und zählt seit 28. April 2005 zu den europäischen Metropolregionen. 

    Ein wenig zur Lage der Stadt: Weinheim liegt an der Badischen Bergstraße, in einer Einbuchtung am Westrand des an die Oberrheinische Tiefebene stoßenden Odenwaldes. Die Oberrheinische Tiefebene ist ein etwa 300 km langes und bis zu 40 km breites Tiefland am oberen Mittellauf des Rheins, das sich zwischen den Städten Basel (Schweiz) im Süden und Frankfurt am Main im Norden erstreckt. Der Odenwald ist ein hohes Mittelgebirge in Südhessen, Unterfranken (Bayern) und im nördlichen Baden (Baden-Württemberg). Weinheim gehört zu den aktivsten Mitgliedstädten des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald. In der Stadt gibt es außerdem viele weiter schöne Parks wie z.B.: Der Exotenwald, ein Arboretum mit einer Fläche von rund 60 Hektar und 170 Baumarten. Die Stadtbezeichnung "Weinheim" kommt übrigens nicht vom Weinbau, sondern von einem fränkischen Stammesfürsten namens "Wino", der im siebten Jahrhundert das Dorf "Winnenheim" gegründet hat. 


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Wolfgang von Schlieben Weinheim

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