Baugutachter Weinheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Wolfgang von Schlieben Weinheim

Wolfgang von Schlieben

Bausachverständiger und Baugutachter


69469 Weinheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Immobilien-Ökonom (VWA)
  • Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Weinheim steht Ihnen Herr Wolfgang von Schlieben als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Wolfgang von Schlieben kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Weinheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Weinheim kommen bzw. sich nicht in Weinheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Weinheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Weinheim ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs und gehört zum Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Der Regierungsbezirk liegt in Karlsruhe. Mit ca. 45.000 Einwohnern ist es die größte Stadt des Landkreises. Die Stadt ist in eine Kernstadt und in 10 Stadtteile gegliedert. Außerdem gehört Weinheim zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar, welcher ein Verdichtungsraum und zugleich eine Planungsregion rund um das Dreiländereck Baden-Würrtemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen ist. Mit 2,4 Millionen Einwohnern ist es der siebtgrößte Wirtschaftsraum Deutschlands und zählt seit 28. April 2005 zu den europäischen Metropolregionen. 

Ein wenig zur Lage der Stadt: Weinheim liegt an der Badischen Bergstraße, in einer Einbuchtung am Westrand des an die Oberrheinische Tiefebene stoßenden Odenwaldes. Die Oberrheinische Tiefebene ist ein etwa 300 km langes und bis zu 40 km breites Tiefland am oberen Mittellauf des Rheins, das sich zwischen den Städten Basel (Schweiz) im Süden und Frankfurt am Main im Norden erstreckt. Der Odenwald ist ein hohes Mittelgebirge in Südhessen, Unterfranken (Bayern) und im nördlichen Baden (Baden-Württemberg). Weinheim gehört zu den aktivsten Mitgliedstädten des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald. In der Stadt gibt es außerdem viele weiter schöne Parks wie z.B.: Der Exotenwald, ein Arboretum mit einer Fläche von rund 60 Hektar und 170 Baumarten. Die Stadtbezeichnung "Weinheim" kommt übrigens nicht vom Weinbau, sondern von einem fränkischen Stammesfürsten namens "Wino", der im siebten Jahrhundert das Dorf "Winnenheim" gegründet hat. 

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